Durch die Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurden nun die Ladengeschäfte von Handwerksbetrieben aus den inzidenzabhängigen Regelungen herausgenommen. Das bedeutet, dass Handwerksbetriebe ihre Ladengeschäfte nun öffnen dürfen, egal wie hoch die 7-Tage-Inzidenz in ihrem Landkreis bzw. ihrer kreisfreien Stadt liegt (inzidenzunabhängig).
Voraussetzungen:
- Termin
- Negativtest aktuell
Alles andere wie Desinfektion, Abstand, Maske, etc. ..wird natürlich auch weiterhin eingehalten.
Wir freuen uns, Euch bald zu sehen…
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Liebe Grüsse Kata, Judith, Tom