30.04.2021 Was gilt für Ladengeschäfte von Handwerksbetrieben?

Durch die Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurden nun die Ladengeschäfte von Handwerksbetrieben aus den inzidenzabhängigen Regelungen herausgenommen. Das bedeutet, dass Handwerksbetriebe ihre Ladengeschäfte nun öffnen dürfen, egal wie hoch die 7-Tage-Inzidenz in ihrem Landkreis bzw. ihrer kreisfreien Stadt liegt (inzidenzunabhängig).

 

 

Voraussetzungen:

  • Termin
  • Negativtest aktuell

Alles andere wie Desinfektion, Abstand, Maske, etc. ..wird natürlich auch weiterhin eingehalten.

Wir freuen uns, Euch bald zu sehen…
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Liebe Grüsse Kata, Judith, Tom

Janota & Sieber
Findelgässchen 8
86150 Augsburg